Publizieren

Der VEP verlegt Bücher, Zeitschriften, Dissertationen und Habilitationen folgender Fachrichtungen:

  • Erziehungswissenschaft/Pädagogik
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Methodik
  • Sprach- und Kulturwissenschaft

DOIs

Ab 2024 vergeben wir DOIs für unsere Hefte und Beiträge. Falls Sie bereits in der Vergangenheit Beiträge veröffentlicht haben und gerne einen DOI für Ihren Beitrag erhalten möchten, können wir dies gerne für Sie übernehmen. Für diesen Service erheben wir eine Bearbeitungspauschale von 100,- €.

Hinweise für Autor*innen

Lehrerbildung auf dem Prüfstand

Möchten Sie einen Beitrag in der Zeitschrift Lehrerbildung auf dem Prüfstand (LbP) veröffentlichen, beachten Sie bitte unsere Richtlinien zur Manuskripterstellung, die Sie nachfolgend herunterladen können:

Manuskriptrichtlinien LbP Guidelines for Manuscript Design LBP Originalitätserklärung und Revers

Fertige Manuskripte für die Zeitschrift Lehrerbildung auf dem Prüfstand bitte einreichen bei:

Empirische Pädagogik

Möchten Sie einen Beitrag in der Zeitschrift Empirische Pädagogik (EP) veröffentlichen, beachten Sie bitte unsere Richtlinien zur Manuskripterstellung, die Sie nachfolgend herunterladen können:

Manuskriptrichtlinien EP Originalitätserklärung und Revers

Fertige Manuskripte für die Zeitschrift Empirische Pädagogik bitte einreichen bei:

Bücher

Möchten Sie ein Buch im VEP veröffentlichen oder ein Manuskript einreichen, wenden Sie sich bitte an:

Open Access

Unsere Zeitschriften Empirische Pädagogik und Lehrerbildung auf dem Prüfstand werden gedruckt und online angeboten. Sollten Sie Interesse an einer Open Access Publikation (creativecommens-Lizenzmodell) haben, finden Sie untenstehend den Preis für diese beiden Zeitschriften. Wenn Sie Interesse an einer solchen Veröffentlichung haben oder ein Buch als Open Access Publikation veröffentlichen wollen, sprechen Sie uns gerne an.

Neue Open-Access-Preise (gültig ab 01.03.2024): 550,- € für einen einzelnen Beitrag

FAQ

Da uns zahlreiche Anfragen zu den Bedingungen einer Publikation im Verlag Empirische Pädagogik erreichen, bieten wir im Folgenden Antworten auf die häufigsten Fragen, die wir Sie bitten, vor einer Anfrage gewissenhaft zu lesen. Wir können gut nachvollziehen, dass Sie ein Interesse daran haben, dass Ihr Beitrag möglichst breit und einfach zugänglich ist. Gleichzeitig sind wir als Verlag, der von einem gemeinnützigen Verein getragen wird und daher keinerlei Gewinninteresse hat, aber kostendeckend arbeiten muss, unbedingt auf die Einnahmen aus dem Verkauf der Zeitschriften und Zeitschriftenbeiträge angewiesen und bieten Ihnen als Autor*innen vergleichsweise günstige Open-Access-Konditionen, um das eigene wissenschaftliche Werk ohne Bezahlschranke zugänglich zu machen. Bitte haben Sie Verständnis für das von uns gewählte Vorgehen und sehen Sie von Anfragen nach Sonderregelungen ab. Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Der Verlag Empirische Pädagogik, in welchem die Zeitschriften Empirische Pädagogik und Lehrerbildung auf dem Prüfstand erscheinen, wird im Folgenden mit VEP abgekürzt. Mit „wir“ sind die Mitarbeiter*innen des Verlags Empirische Pädagogik gemeint.
Ja. Wenn Sie Ihren Beitrag den Leser*innen kostenfrei zugänglich machen möchten, können Sie dies über den Erwerb des Open Access tun. Damit ist der kostenlose Zugang zu Ihrer Publikation über den Zugang auf unserer Verlags-Website finanziert. Es gelten die auf unserer Website einsehbaren Konditionen und die im Revers vereinbarten Bedingungen.
Die aktuellen Konditionen finden Sie auf unserer Website.
Eine Publikation des veröffentlichten Artikels über andere Kanäle (z. B. ResearchGate oder ähnliche Plattformen bzw. Websites, Repositorien) ist im Rahmen der Sperrfrist nicht zulässig. Nach der Sperrfrist können Sie einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung erteilen (siehe FAQ zu Zweitveröffentlichung). Von dieser Abdruckgenehmigung ausgeschlossen sind Online-Veröffentlichungen. Laut Urheberrechtsgesetz §38 Absatz 4 dürfen Sie – sofern die darin genannten Bedingungen erfüllt sind – die akzeptierte Manuskriptversion nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Wir raten davon allerdings dringend ab (zur Begründung und zum Unterschied zwischen akzeptierter Manuskriptversion und veröffentlichtem Artikel siehe weitere FAQ).
Wenn eine Zweitveröffentlichung gewünscht ist, muss die im Revers festgelegte Sperrfrist abgewartet werden. Nach dieser Frist kann einem anderen Verlag eine einfache Abdruckgenehmigung erteilt werden. Die Erstveröffentlichung (in der EP oder LbP) muss in angemessener Form und vollständig als Quelle genannt werden. Von dieser Abdruckgenehmigung ausgeschlossen sind Online-Veröffentlichungen.
Die akzeptierte Manuskriptversion ist die Version eines Manuskripts, das nach der Begutachtung zur Publikation angenommen, aber noch nicht gelayoutet und final korrigiert wurde. Der veröffentlichte Artikel in der finalen Publikationsversion unterscheidet sich aufgrund von zwischenzeitlichen Korrekturen und Seitenzahländerungen teils deutlich von der akzeptierten Manuskriptversion. Aus diesem Grund raten wir dringend davon ab, die akzeptierte Manuskriptversion online zu publizieren, da es sonst zu fehlerhaften Zitationen kommen könnte, die guter wissenschaftlicher Praxis widersprechen.
Sie dürfen den im VEP veröffentlichen Artikel in der Druckversion für die Gutachter*innen abdrucken, aber nicht in sämtlichen gedruckten oder digitalen Ausgaben Ihrer Dissertationsschrift oder daraus entstehenden Publikationen.
Eine Publikation des veröffentlichten Artikels außerhalb unserer Website ist nicht zulässig. Im Rahmen Ihrer E-Dissertation dürfen Sie auf die Publikation im VEP verlinken. Das gilt auch dann, wenn Sie Open Access erworben haben.
Derzeit publizieren wir nicht mit einer Creative Commons Lizenz. Es gelten die im Revers und auf unserer Website dargelegten Konditionen.
Nein. Dies würden wir gerne tun, übersteigt aber aktuell die finanziellen Möglichkeiten des Verlags.
Bei Meldungen bei der VG-Wort müssen immer ISSN und (wenn vorhanden) ISBN des jeweiligen Heftes, in dem Ihr Artikel erschienen ist, angeben werden.