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Der VEP verlegt Bücher folgender Fachrichtungen: Erziehungswissenschaft/Pädagogik Psychologie Soziologie Methodik Ethnohermeneutik und Ethnorhetorik Sprach- und Kulturwissenschaft
sowie Zeitschriften Dissertationen und Habilitationen
Möchten Sie Autor im VEP werden, dann wenden Sie sich bitte an:
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Möchten Sie in unserer
Zeitschrift Empirische Pädagogik
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Verlag Empirische Pädagogik |
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Hinweise zur Manuskriptgestaltung der Zeitschrift Empirische Pädagogik können sie direkt als pdf-Dokument herunterladen (EP-Autorenrichtlinien.pdf). Die Checkliste für Autoren der Zeitschrift Empirische Pädagogik können sie direkt als pdf-Formular herunterladen (EP-Checkliste.pdf). Von den im Jahr 2007 eingereichten Manuskripten (ohne Themenhefte) wurden 36 % zur Publikation angenommen. __________________________________________________________________________________________________________________
Informationen für die Autoren beim Vergütung von Autorenrechten Mit einer Veröffentlichung in einem Verlag erwerben Sie gegebenenfalls Rechte auf eine Vergütung. Der Verlagsvertrag bei VEP regelt, welcher Prozentsatz des Nettoerlöses aus einem Buch in einem abgelaufenen Kalenderjahr durch den Verlag an den Autor abgeführt wird. Bei einer Verlagsveröffentlichung können wissenschaftliche Autoren und Herausgeber nicht nur von den Erlösen aus dem Buchverkauf, sondern über die Verwertungsgesellschaft WORT auch von der Zweitnutzung Ihrer Werke finanziell profitieren. Hierzu ist es notwendig einen Verwertungsvertrag mit der VG Wort abzuschließen (Näheres unter: http://www.vgwort.de/neuaufnahme.php). Gegebenenfalls verlangen Verlage einen Druckkostenzuschuss. Solche Zuschüsse können in unterschiedlichen Institutionen beantragt werden:
Deutsche Forschungsgemeinschaft:
Förderungsfonds Wissenschaft der VG Wort:
Private Stiftungen Welches Aufgaben erfüllt der VG WORT Die VG Wort ist ein rechtsfähiger Verein Kraft Verleihung. Er verwaltet treuhänderisch Urheberrechte von Autoren und Herausgebern. Er nimmt die gesetzlich festgelegten Tantiemen aus Zweitnutzungsrechten z. B. über eine Abgabe beim Kauf eines Kopiergeräts oder die Bibliotheksabgabe, ein und gibt diese an die Rechteinhaber der gemeldeten Werke weiter. Zuständig für Autoren, Herausgeber und Übersetzer von wissenschaftlichen Fachbüchern, Sachbüchern oder Loseblattsammlungen sowie Autoren und Übersetzer von Fachbeiträgen in Büchern oder Fachzeitschriften ist die Abteilung Wissenschaft. Vergütung bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen Gehört man nach einer Anmeldung bei der VG Wort zu den Meldeberechtigten, so kann man Beiträge anmelden. Die Angaben zur Meldefähigkeit von Beiträgen beziehen sich sowohl auf Beiträge, die in Büchern (Sammelbänden), als auch auf solche, die in Zeitschriften veröffentlicht werden, weiterhin auf elektronische Veröffentlichungen. Für die Ausschüttung, die 2006 stattfindet (Einsendeschluss 31. Januar des jeweiligen Folgejahres) zählen alle Meldungen aus dem vergangenen Jahr. Beiträge aus den vergangenen zwei Jahren des Meldejahres sind ebenso meldefähig. Die Angaben zur Meldefähigkeit von Büchern beziehen sich nur auf die Meldung ganzer Bücher durch Autoren, Herausgeber oder Übersetzer. Für die Ausschüttung des Meldejahres (Einsendeschluss 31. Januar des Folgejahres) sind ganze Bücher noch ab Erscheinungsjahr drei Jahre vorher meldefähig. Woher stammen die Einnahmen der VG WORT? Die VG WORT bezieht ihre Einnahmen aus sehr unterschiedlichen Quellen, wie die nachfolgende Tabelle deutlich macht: Tabelle 1: Einnahmen der VG Wort in den Jahren 2004-2005 (in Millionen Euro)
Wer wird an den Ausschüttungen der VG WORT beteiligt? Wahrnehmungsberechtigte der Ausschüttung der Abteilung Wissenschaft sind Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten, z. B. Autoren, Herausgeber und Übersetzer von Fachliteratur. Dies gilt für deutsche Staatsangehörige, Angehörige eines EU-Staates oder für Personen, die in der Bundesrepublik Ihren ständigen Wohnsitz haben. Die nachfolgende Graphik veranschaulicht die Anzahl der Ausschüttungen für Verlage und Autoren über einen längeren Zeitraum:
Wie hoch sind die Ausschüttungen der VG WORT? Die Ausschüttungsbeträge errechnen sich zunächst aus der Höhe der Einnahmen eines Jahres und der Anzahl der eingegangenen Meldungen. Bei Büchern richtet sich die Vergütung darüber hinaus nach dem Umfang des Buches. In den letzten drei Meldejahren lag die durchschnittliche Ausschüttung pro Buchveröffentlichung bei 380,-- Euro. Der Durchschnittswert gilt für Bücher zwischen 101 und 300 Seiten.
Publikationen in Fachzeitschriften und Büchern werden ebenso vergütet. Auch
hier gilt: Die Ausschüttungsbeträge errechnen sich zunächst aus der Höhe der
Einnahmen eines Jahres und der Anzahl der eingegangenen Meldungen. |
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Stand: 17.03.13